Rechtsprechung
LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bestimmung der angemessenen Höhe von Mietwagenkosten als Schadensposition und deren Ermittlungsmöglichkeiten; Rechtzeitigkeit der Erklärung einer Streitverkündung durch eine Partei im Prozess; Ermessen bei der Schadensschätzung durch einen Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Iserlohn, 24.02.2009 - 42 C 455/08
- LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09
- LG Hagen, 21.10.2009 - 10 S 64/09
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09
Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeugs widerspiegelt (vgl. BGHZ 56, 214 (215); GSZ, BGHZ 98, 212 (225)), würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen (vgl. BGHZ 56, 214 (218)), wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile seines in den Tabellen nicht mehr aufgeführten, nicht mehr hergestellten Fahrzeugs so entschädigen, als handelte es sich um ein Neufahrzeug. - BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09
Der Bundesgerichtshof hat zu letzterer in seinem Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 357/03, ausgeführt:. - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09
Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeugs widerspiegelt (vgl. BGHZ 56, 214 (215); GSZ, BGHZ 98, 212 (225)), würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen (vgl. BGHZ 56, 214 (218)), wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile seines in den Tabellen nicht mehr aufgeführten, nicht mehr hergestellten Fahrzeugs so entschädigen, als handelte es sich um ein Neufahrzeug. - AG Iserlohn, 24.02.2009 - 42 C 455/08
Auszug aus LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts J2 vom 24.02.2009 - 42 C 455/08 - wird zurückgewiesen.
- OLG Dresden, 18.07.2012 - 7 U 269/12
Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten
Dem Landgericht Hagen zufolge ist eine Herabstufung eines zum Unfallzeitpunkt 8, 5 Jahre alten Fahrzeuges in eine niedrigere Fahrzeuggruppe nicht zu beanstanden (Beschluss des Landgerichts Hagen vom 05.10.2009, Az: 10 S 64/09). - LG Saarbrücken, 05.07.2013 - 13 S 66/13
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Bestimmung des …
Das für Iserlohn zuständige Landgericht Hagen hat unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus mehreren Verfahren diese Grundlage in gefestigter Rechtsprechung herangezogen und jedenfalls mit keinen höheren als dem vom Erstgericht berücksichtigten Zuschlag versehen (vgl. LG Hagen, Urteil vom 21. September 2010 - 1 S 112/10; Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 10 S 64/09 (vorgehend AG Iserlohn); Urteil vom 4. Dezember 2009 - 8 O 97/09, jeweils zitiert nach juris). - LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Verkehrsunfall - unfallbedingter Mehraufwand als Schadensposition
Dabei ist eine Herabstufung eines zum Unfallzeitpunkt bereits mehrere Jahre alten Fahrzeuges in eine niedrigere Fahrzeuggruppe der Tabellen - wie hier erfolgt - nicht zu beanstanden, da ältere Fahrzeuge einen erheblich herabgesetzten Gebrauchswert haben (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 05. Oktober 2009 - 10 S 64/09 -, juris). - LG Wuppertal, 16.12.2021 - 9 S 147/21 Dabei ist eine Herabstufung eines zum Unfallzeitpunkt bereits mehrere Jahre alten Fahrzeuges in eine niedrigere Fahrzeuggruppe der Tabellen - wie hier - nicht zu beanstanden, da ältere Fahrzeuge einen erheblich herabgesetzten Gebrauchswert haben (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 05.10.2009, 10 S 64/09, juris).
Rechtsprechung
LG Hagen, 21.10.2009 - 10 S 64/09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angemessenheit eines Betrags von über 1.000 Euro für die Anmietung eines Opel Corsa für eine Dauer von neun Tagen
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Mietwagenkosten müssen zu dem Gebrauchswert des verunfallten Fahrzeugs in angemessenem Verhältnis stehen
Verfahrensgang
- AG Iserlohn, 24.02.2009 - 42 C 455/08
- LG Hagen, 05.10.2009 - 10 S 64/09
- LG Hagen, 21.10.2009 - 10 S 64/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus LG Hagen, 21.10.2009 - 10 S 64/09
Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeugs widerspiegelt (vgl. BGHZ 56, 214 (215); GSZ, BGHZ 98, 212 (225)), würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen (vgl. BGHZ 56, 214 (218)), wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile seines in den Tabellen nicht mehr aufgeführten, nicht mehr hergestellten Fahrzeugs so entschädigen, als handelte es sich um ein Neufahrzeug. - BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus LG Hagen, 21.10.2009 - 10 S 64/09
Der Bundesgerichtshof hat zu letzterer in seinem Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 357/03 , ausgeführt:. - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus LG Hagen, 21.10.2009 - 10 S 64/09
Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeugs widerspiegelt (vgl. BGHZ 56, 214 (215); GSZ, BGHZ 98, 212 (225)), würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen (vgl. BGHZ 56, 214 (218)), wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile seines in den Tabellen nicht mehr aufgeführten, nicht mehr hergestellten Fahrzeugs so entschädigen, als handelte es sich um ein Neufahrzeug. - AG Iserlohn, 24.02.2009 - 42 C 455/08
Auszug aus LG Hagen, 21.10.2009 - 10 S 64/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts J2 vom 24.02.2009 - 42 C 455/08 - wird zurückgewiesen.
- AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09
Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch …
Zwar ist der Beklagten zuzugestehen, dass es auch bei Anmietung eines Mietwagens nicht gerechtfertigt ist, den Schädiger bzw. seinen Versicherer mit den Kosten für die Anmietung eines aktuellen Fahrzeugmodells zu belasten, wenn es sich bei dem verunfallten Fahrzeug um ein älteres Modell handelt (vgl. LG Hagen, Beschluss vom 21.10.2009, Az.: 10 S 64/09).
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2010 - 10 S 64.09 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 376
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 54.14
Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Einlegungsort; …
Im Übrigen ist eine Übersendung per Fax nicht geboten, weil sie nicht zum ordnungsgemäßen Geschäftsgang gehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 4 B 83/02 -, NVwZ-RR 2003, 901, juris 9; Beschluss des Senats vom 8. Februar 2010 - OVG 10 S 64.09 -, juris Rn. 5).